Hier sind 2 Videos der Stadt Marburg, die in einfacher Sprache erklären, Wer in Marburg gewählt wird und wie gewählt wird. Neben der Ausländerbeiratswahl stehen am 14.3. auch weitere Wahlen an.
Der Ausländerbeirat wird direkt von der ausländischen Bevölkerung gewählt!
Wählen können Marburgerinnen und Marburger ohne deutschen Pass (auch Staatenlose), welche:
am Wahltag (14.3.2021) das 18. Lebensjahr vollendet und
seit mindestens 6 Wochen vor der Wahl in Marburg ihren Wohnsitz (Hauptwohnung) haben. Also spätestens am 31.1.2021 in Marburg zugezogen sind (Ummeldung notwendig).
Wählen können nicht:
Eingebürgerte mit deutschem Pass und Doppelstaatler*Innen, die auch den deutschen Pass besitzen
Menschen, denen das Wahlrecht entzogen wurde
Wählerverzeichnis:
Bis zum 21.2. werden Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer keine erhalten hat, sollte beim Wahlamt bis zum 26.2. nachfragen!
Stimmabgabe direkt im Wahlamt (Rathaus) oder die Unterlagen dort holen
Wichtig!
Briefwahlunterlagen können kostenfreiins Ausland geschickt werden! Die ausgefüllten Stimmzettel müssen dann auf dem Postweg (auf eigene Kosten) zurückgeschickt werden.
Innerhalb Deutschlands können die Unterlagen kostenfrei per Post zurückgesendet werden ODER im Rathaus (auch am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr) eingeworfen/abgegeben werden.
Achtung:Telefonisch oder Online kann man nicht wählen!
Der Ausländerbeirat wird direkt von der ausländischen Bevölkerung gewählt!
Wählen können Marburgerinnen und Marburger ohne deutschen Pass (auch Staatenlose), welche:
am Wahltag (14.3.2021) das 18. Lebensjahr vollendet und
seit mindestens 6 Wochen in Marburg ihren Wohnsitz (Hauptwohnung) haben. Also spätestens am 31.1.2021 in Marburg zugezogen sind (Ummeldung zeitnah!).
Wählen können nicht:
Eingebürgerte mit deutschem Pass und Doppelstaatler*Innen, die auch den deutschen Pass besitzen
Wählerverzeichnis:
Bis zum 21.2. werden Wahlbenachrichtigungen verschickt. Wer keine erhalten hat, sollte beim Wahlamt bis zum 26.2. nachfragen!
Wahltag: 14.03. 8-18 Uhr
Benachrichtigung und Ausweisdokument am Wahltag mit in das Wahllokal nehmen.
Ich habe meine Benachrichtigung verloren! Was mache ich? Ausweisdokument mitbringen!
Ich bin am 14. März nicht in Marburg oder verhindert! Kann ich trotzdem wählen?
JA! Per Briefwahl. Aber wie?
Briefwahl ist für die Wahl am 14.3. nicht mehr möglich.
Wichtig!
Innerhalb Deutschlands können die Unterlagen kostenfrei per Post zurückgesendet werden ODER im Rathaus (auch am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr) eingeworfen/abgegeben werden.
Achtung:Telefonisch oder Online kann man nicht wählen!
Briefwahl kann nicht telefonisch beantragt werden!
Wie fülle ich den Wahlzettel aus?
Listenkreuz
Sie können Ihre 15 Stimmen nur einer Liste vergeben, indem Sie diese Liste ankreuzen.
Bestimmte Personen aus dieser Liste können Sie auch streichen, falls Sie diese nicht wählen möchten. Hat die Liste weniger als 15 Mitglieder, fängt nach Vergabe einer Stimme pro Person die Vergabe der zweiten Stimme pro Person statt.
Panaschieren
Sie können auch Ihre 15 Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen vergeben.
Achtung: Sollten Sie nur 11 der 15 möglichen Stimmen verteilen, dann verfallen die restlichen 4 Stimmen!
Einzelstimmen und Kumulieren
Sie können auch einzelnen Kandidaten eine, zwei oder drei Ihrer 15 Stimmen geben.
Hinter jedem Namen gibt es 3 Felder zum Ankreuzen der Person.
Kombinieren
Kombination aus Listenkreuz, Streichen, Kumulieren und Panaschieren
•Achtung: Personenstimme geht immer vor Listenstimme!
Wichtig!
Nicht mehr als 15 Stimmen und keine 2 Listenkreuze. Dadurch ist der Stimmzettel ungültig!
Die 65 Kandidat*Innen sind in 27 verschiedenen Ländern geboren. Wenn man noch (ehemalige) Staatsangehörigkeiten dazu zählt, haben die Kandidat*Innen Wurzeln in über 30 Ländern!
Von den 65 Kandidat*Innen sind 28 Frauen und 37 Männer. Auf den jeweils ersten fünf Listenplätzen sind 14 Frauen und 11 Männer.
Mit Deutsch sprechen die Kandidat*Innen 30 Sprachen.
Mithilfe des Formulars auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
persönlich im Wahlamt
Aufgrund der Corona-Pandemie ist es für alle Beteiligten das Sicherste, wenn Briefwahlunterlagen nicht persönlich vor Ort im Wahlamt beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Fragen Sie beim Wahlamt nach, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Frist zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis ist vom 22.02. bis 26.02.2021.
Repost von: Blog (marburg-liebe.de) Text von Luzie Hegele und Shérif Korodowu, Mitglied des Ausländerbeirates.
Der gewaltsame Tod George Floyds im US-Staat Minnesota Ende Mai dieses Jahres erregte weltweit Aufmerksamkeit, Polizeigewalt und Rassismus waren bestimmende Themen. Im Rahmen von „Black Lives Matter“ (kurz: BLM) gingen Millionen von Menschen auf die Straßen um zu demonstrieren und zu protestieren – auch hier in Marburg. Und obwohl das Thema mittlerweile, ein halbes Jahr später, nicht mehr so präsent in den (sozialen) Medien ist und die Vorweihnachtszeit einem eine „Alle-haben-sich-lieb“-Brille aufsetzt: Rassismus ist noch da und das Kämpfen für Gleichberechtigung auf allen Ebenen noch lange nicht vorbei.
Rassismus: ein konstanter Begleiter unserer Sprache
Rassismus beginnt nicht damit, dass Menschen ausgeschlossen, misshandelt oder sogar hingerichtet werden. Fremdenfeindlichkeit beginnt viel früher und schleicht sich immer wieder in unsere Sprache. Und Worte sind eben nicht nur Worte, sondern ein ernstzunehmendes Machtinstrument, das die Realität verändern oder untermauern kann. Haben Sie gerade den Begriff „Fremdenfeindlichkeit“ bedeutungsgleich für Rassismus gelesen ohne die synonymische Verwendung zu hinterfragen? Wird damit nicht impliziert, dass die Diskriminierung „Fremden“ entgegengebracht wird? Kann jemand, der hier aufgewachsen oder sogar geboren ist, „fremd“ in diesem Land sein? Rassismus wird Personen aufgrund äußerlicher Merkmale entgegengebracht, die eine bestimmte Abstammung vermuten lassen. Einfach so.
Shérif Korodowou hat sich bereits in Situationen befunden, in denen er sich durch etwas Gesagtes diskriminiert gefühlt hat. Korodowou kam 1995 im Anschluss an sein Germanistikstudium in Togo nach Deutschland, wo er 2002 das Studium der Politikwissenschaft mit Diplom abschloss. Heute ist er hauptberuflich tätig als Fortbildner für Gewaltprävention und Konfliktbearbeitung im Rahmen des Impuls-Institutes für Konstruktive Konfliktbearbeitung. Dieses gründete er im Jahr 2005 gemeinsam mit seiner Frau. Nebenberuflich fungiert er als Dolmetscher im Asyl- und Strafverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sowie für Verwaltungsgerichte, Amts- und Landgerichte für vier afrikanische und drei europäische Sprachen. Als ehemaliger Integrationsbeauftragter der Stadt Marburg, langjähriger Vorsitzender des Afrikanischen Studierendenvereins sowie als Mitglied des Ausländerbeirates der Stadt Marburg verfügt er über fundiertes Wissen rund um die Themen Rassismus, Asyl und Integration.
Rassistisch sein ohne Rassist zu sein
„Begriffe wie ‚farbig‘ oder ‚dunkelhäutig‘ haben mich weniger gestört als die Reaktion der Sprechenden, wenn ich versucht habe, ihnen zu erklären, dass – beziehungsweise warum – diese Begriffe weder korrekt noch angemessen sind“, erzählt Korodowou. „Einige verstehen es nicht oder wollen es nicht verstehen. Andere gehen direkt in die Verteidigung nach dem Motto ‚Ich bin doch kein Rassist. Ich habe auch dunkelhäutige Freunde.‘“
Wie drückt man sich nun also korrekt aus? Welche Formulierungen sind diskriminierend und sollten nicht mehr Teil unseres Sprachgebrauchs sein? Teilweise werden rassistische Benennungen und Redewendungen benutzt, ohne dass den Sprechenden die Problematik bewusst ist.
Shérif Korodowou hat ein paar Begriffe definiert und erklärt, für was sie stehen und in welchem Zusammenhang sie was bedeuten:
„‚Schwarz‘ ist zwar politisch korrekt, viele Schwarze benutzen aber häufiger den Begriff ‚Black‘, um sich und andere Schwarze zu bezeichnen“, ergänzt Korodowou.
Für (Black, Indigenous and) People/Person of Color gibt es kein Pendant in der deutschen Sprache.
Selbstbezeichnung = Selbstbestimmung
Für die Wichtigkeit der Verwendung von Selbstbezeichnungen nennt Shérif Korodowou zwei ausschlaggebende Gründe: „Selbstbezeichnung ist Selbstbestimmung. Außerdem steht die Selbstbezeichnung für die Schwarze Community vor allem für eine Unabhängigkeit von anderen und für eine Emanzipation aus der Unmündigkeit. In vielen Bereichen wird für Schwarze Menschen entschieden. Ihnen wird geholfen ohne zu fragen, ob sie Hilfe benötigen oder welche Hilfe sie brauchen. Jahrhundertelang galten sie und ihr Herkunftskontinent als unmündig. Die Selbstbezeichnung ist eine politische Botschaft, die lautet: ‚Wir können entscheiden, wie wir genannt werden wollen und bitten alle, diese Entscheidung zu respektieren.‘“
Informieren – Akzeptieren – Ändern
Auf die Frage, was weiße Menschen tun können, um Sprache nicht weiter diskriminierend zu verwenden, hat der Marburger eine klare Antwort: Sich über Begriffe und deren Geschichte zu informieren ist der erste Schritt. „Sprachen entwickeln sich und bestimmte Begriffe sind mit der Zeit veraltet oder diskriminierend: Es ist noch nicht lange her, da war es normal ‚Zigeuner‘ oder ‚Fräulein‘ zu sagen.“, so Korodowou. Dass das N-Wort mittlerweile für die meisten in Deutschland ein No-Go ist, freut den Dolmetscher: „Es herrscht fast überall Konsens, dass dieses Wort total erniedrigend für die Betroffenen ist.“ Eine weitere positive Entwicklung sieht er in der Umbenennung der, wegen ihres Namens seit langem in der Kritik stehenden Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße (Anton Wilhelm Amo war der erste bekannte Rechtsgelehrte und Philosoph afrikanischer Herkunft in Deutschland), welche die Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Mitte im August beschloss. „Der Begriff ‚Mohr‘ ist diskriminierend und Schwarze und People of Color wollen nicht als ‚Mohr‘ bezeichnet werden“, erläutert der Fortbildner. Der zweite Schritt ist die Bereitschaft, Haltung zu zeigen. „Ich höre oft Beschwerden nach dem Motto: ‚Was kann man denn noch sagen?‘. Die Einstellung sollte jedoch sein: ‚Ich bin bereit mit der Zeit zu gehen, ich bin bereit zu verstehen, zu lernen‘“, erklärt Korodowou. Er führt fort: „Die Sprache zu sprechen, haben wir alle gelernt. Alle bisherigen Wörter und Fremdwörter haben wir gelernt. Ob wir nun drei weitere Wörter durch drei andere ersetzen, macht unsere Sprachkenntnisse nicht zunichte.“
Ganz im Gegenteil: „Es geht darum, Sprache lebendig zu halten, mit unseren Mitmenschen in eine gesunde Interaktion zu treten und sie nicht auszuschließen. Denn Sprache kann wohl für beides genutzt werden: isolieren oder integrieren.“
Links:
Hier geht es zu Website von “Impuls, Institut für konstruktive Konfliktberatung”.
Hier können Sie einen Artikel über Shérif Korodowou lesen, der am 22.06.2020 in der Oberhessischen Presse erschien.
Hier ist ein Rassismuskritisches Alphabet mit weiteren wichtigen Begriffen. Autorin: Tupoka Ogette und Design: Kraut und Konfetti
Einmal im Monat lädt der Ausländerbeirat zu einer öffentlichen Sitzung ein und stellt seine Arbeit und aktuellen Projekte vor. Die Sitzungseinladungen mit Tagesordnung finden Sie hier. In der Regel findet die Sitzung im Stadtverordnetensitzungssaal statt,[...]
Einmal im Monat lädt der Ausländerbeirat zu einer öffentlichen Sitzung ein und stellt seine Arbeit und aktuellen Projekte vor. Die Sitzungseinladungen mit Tagesordnung finden Sie hier. In der Regel findet die Sitzung im Stadtverordnetensitzungssaal statt,[...]
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