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Was ist der Ausländerbeirat?

Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen von Menschen mit ausländischer Herkunft in Marburg. Er wird alle 5 Jahre direkt von der ausländischen Bevölkerung gewählt. Der Ausländerbeirat hat Rechte und Aufgaben, die der Hessische Gemeinde Ordnung festgelegt sind. Er ist eine demokratisch gewählte Gruppe, keine ernannte Behörde.

Was ist der Ausländerbeirat?

Ausländerbeirat Marburg – Eure Stimme in der Stadt

Wir vertreten die Interessen der ausländischen Bevölkerung in Marburg – gewählt, unabhängig und demokratisch. Alle fünf Jahre wird der Ausländerbeirat direkt von den Bürger*innen mit ausländischer Herkunft gewählt.

Was wir tun:

Wir bieten kostenlose Rechtsberatung und offene Sprechstunden an, arbeiten mit Vereinen und Organisationen zusammen und setzen uns für Vielfalt, Gleichstellung und gegen Diskriminierung ein. Gemeinsam beraten wir die Stadt Marburg in allen Fragen rund um Migration und Teilhabe.

Wofür wir stehen

Der Ausländerbeirat ist eine starke Stimme gegen Rassismus und Diskriminierung – für eine offene, gerechte und solidarische Stadtgesellschaft.

Mitmachen!

Habt ihr Fragen oder möchtet ihr euch einbringen?
Dann kommt vorbei oder schreibt uns – wir freuen uns auf euch!

Wir sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter für ausländische Einwohner*innen in Marburg. Wir sind Ansprechpersonen für Fragen zu Migration und Teilhabe. Wir helfen dabei, die Stadt Marburg in Integrationsfragen zu beraten.

•    Wir bieten eine kostenlose Rechtsberatung an.
•    Wir haben offene Sprechstunden für eure Fragen und Probleme.
•    Wir arbeiten mit Vereinen und Organisationen zusammen.
•    Wir setzen uns für Vielfalt, Gleichstellung und gegen Diskriminierung ein.
•    Wir sind eure starke Stimme in Marburg!

Wir stehen für eine offene und gerechte Gesellschaft. Wir setzen uns gegen Rassismus und jede Form von Diskriminierung ein.
Enge Zusammenarbeit mit dem Fachdienst 16 der Stadt Marburg & Teil des WIR- Vielfaltszentrum 

Wie viele Mitglieder hat der Ausländerbeirat?

In Marburg besteht der Ausländerbeirat regulär aus 15 Mitgliedern.

Die Anzahl der Mitglieder im Ausländerbeirat wird in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt und ist abhängig von der Anzahl der ausländischen Einwohner*innen.

Nach der hessischen Gemeindeordnung (§ 85) sind mindestens 3 Mitglieder erforderlich, maximal können es 37 Mitglieder sein.

Muss ich Mitglied einer politischen Partei sein, um im Ausländerbeirat arbeiten zu dürfen?

Nein, eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei ist nicht erforderlich, um im Ausländerbeirat tätig zu sein.

Obwohl einige Mitglieder des Ausländerbeirats sich auch in politischen Parteien engagieren, ist dies nicht Voraussetzung für eine Mitarbeit im Beirat.

Der Ausländerbeirat Marburg arbeitet überparteilich, was bedeutet, dass alle Mitglieder unabhängig von einer Parteizugehörigkeit zusammenarbeiten.

In Marburg besteht der Ausländerbeirat regulär aus 15 Mitgliedern.

Die Anzahl der Mitglieder im Ausländerbeirat wird in der Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt und ist abhängig von der Anzahl der ausländischen Einwohner*innen.

Nach der hessischen Gemeindeordnung (§ 85) sind mindestens 3 Mitglieder erforderlich, maximal können es 37 Mitglieder sein.

Nein, eine Mitgliedschaft in einer politischen Partei ist nicht erforderlich, um im Ausländerbeirat tätig zu sein.

Obwohl einige Mitglieder des Ausländerbeirats sich auch in politischen Parteien engagieren, ist dies nicht Voraussetzung für eine Mitarbeit im Beirat.

Der Ausländerbeirat Marburg arbeitet überparteilich, was bedeutet, dass alle Mitglieder unabhängig von einer Parteizugehörigkeit zusammenarbeiten.

Der Ausländerbeirat darf über alle Themen sprechen, die für ausländische Einwohner*innen wichtig sind.

Der Gemeindevorstand muss den Ausländerbeirat informieren, wenn es um wichtige Entscheidungen geht.

Der Ausländerbeirat darf:

  • Vorschläge machen
  • Anträge stellen
  • Bei wichtigen Entscheidungen seine Meinung sagen
  • Der Ausländerbeirat hat Rederecht in den Ausschüssen.

Auch der Gemeindevorstand, der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung können den Beirat um Rat fragen.

Der Ausländerbeirat setzt sich für die Rechte und Interessen ausländischer Einwohner*innen ein!